In der Gemeinschaft mit den anderen Wohnungseigentümern muss abgestimmt werden ob beispielsweise ein Streichen der Fassade erforderlich ist oder die Haltung von Hunden erlaubt wird. Der Gesetzgeber schreibt sogar vor dass jede Eigentümergemeinschaft einen externen Verwalter bestellen muss sofern dies einer der Wohnungseigentümer einfordert. Im Falle eines Fehlers haftet der jeweilige Eigentümer mit seinem eigenen Vermögen was bei einem großen Haus schnell in den zwei- oder gar dreistelligen Tausenderbereich gehen kann. Source: https://www.artikelschreiber.com/.