Wer die Einstufung oder andere Entscheidungen der Pflegekasse für falsch hält kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten: Bewilligung oder Ablehnung Aber auch wenn der Antrag nicht die gewünschten Pflegegrad bringt oder eine Leistung nicht bewilligt wird die Sie beantragt haben können Sie dagegen mit Widerspruch und Klage vorgehen. Widerspruch einlegen Teilweise werden Anträge aber auch abgelehnt oder es wird ein geringerer Pflegegrad anerkannt als der Pflegebedürftige erhofft hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.