Wahlberechtigt sind alle Beschäftigte die mindestens 16 Jahre sind auch Leiharbeiter sofern sie länger als drei Monate in der Dienststelle im Einsatz sind ( laut einem Urteil des Hessischer VGH ). Damit Sie nicht zur Stolperfalle werden liefert diese Checkliste einen Überblick über wichtige Themen Pflichten Fristen und arbeitsrechtliche Vorlagen zum Herunterladen. Außerordentliche Kündigungen aus triftigen Gründen sind jedoch weiterhin möglich etwa wenn ein Mitglied grob seine Pflichten verletzt und dem Arbeitgeber bewusst geschadet hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.