Dank einer sorgfältigen Planung Ihrer finanziellen Vorsorge können Sie sich auf die Zeit nach der Pensionierung unbeschwert freuen. Für Frauen ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter schrittweise um jeweils 3 Monate pro Jahr erhöht (Übergangsgeneration). Beziehen Sie etwa Ihr BVG-Guthaben aus der 2. Säule gestaffelt über längere Zeit sparen Sie leicht einige tausend Franken Steuern. Source: https://www.artikelschreiber.com/.