Nur wenn es sich bei dem neuen Bewohner um den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner handelt ist die Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich. Aber auch wenn unverheiratete Paare zusammenziehen möchten können Sie als Vermieter Ihre Zustimmung nur dann verweigern wenn schwerwiegende Gründe gegen die Aufnahme einer weiteren Person in die Mietwohnung sprechen. In der Regel wird davon ausgegangen dass jedem Bewohner lediglich mindestens acht bis zehn Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.