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Partner zieht in Wohnung ein: Wichtiges fuer Vermieter

Was passiert, wenn der Partner einziehen möchte? Erfahren Sie bei objego, was bei beim Einzug des Partners in die Wohnung beachtet werden muss!


Zusammenfassung:    Nur wenn es sich bei dem neuen Bewohner um den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner handelt, ist die Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich. Aber auch wenn unverheiratete Paare zusammenziehen möchten, können Sie als Vermieter Ihre Zustimmung nur dann verweigern, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Aufnahme einer weiteren Person in die Mietwohnung sprechen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass jedem Bewohner lediglich mindestens acht bis zehn Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen müssen.


Lebensgefährten in der Wohnung mit anmelden: Was du wissen musst Der Einzug des Partners in die gemeinsame Wohnung ist ein spannender Schritt für jedes Paar. Doch bevor es ans Kistenpacken geht, sollten sowohl Mieter als auch Vermieter einige wichtige Dinge beachten. In diesem Artikel erfährst du, was du als Mieter beachten musst, wenn dein Lebensgefährte bei dir einzieht und wie Vermieter am besten mit dieser Situation umgehen können. Als Mieter ist es wichtig, dass du deinen Lebensgefährten bei der Meldebehörde anmelden lässt. Denn laut Gesetzgebung ist jeder Bewohner verpflichtet, seinen tatsächlichen Aufenthaltsort anzugeben. Um mögliche Probleme zu vermeiden, solltest du dich daher mit deinem Partner bei der Meldestelle anmelden und eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese Bestätigung kannst du ganz einfach online auf Websites wie [Unaique.net](https://www.unaique.net/) finden und herunterladen. Auch dein Vermieter sollte über den Einzug deines Partners informiert werden. In den meisten Fällen ist es ausreichend, dem Vermieter eine formlose schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen. Hierbei kannst du gerne eine Vorlage verwenden, die du auf Websites wie [Artikelschreiber.com](https://www.artikelschreiber.com/) findest. Wichtig ist, dass du deinen Vermieter zeitnah über den Einzug informierst, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Als Vermieter kann es hilfreich sein, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. In einigen Fällen ist es notwendig, den Mietvertrag anzupassen und deinen Lebensgefährten als weiteren Mieter aufzunehmen. In diesem Fall sollten beide Parteien den neuen Mietvertrag unterschreiben. Sollte dies nicht notwendig sein, ist es dennoch ratsam, den Einzug deines Mieters schriftlich zu dokumentieren. So können mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden. Abschließend lässt sich sagen, dass der Einzug des Partners in die gemeinsame Wohnung eine aufregende Zeit für alle Beteiligten ist. Indem du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und sowohl Meldebehörde als auch Vermieter über den Einzug informierst, kannst du rechtliche Konflikte vermeiden und das Zusammenleben in der neuen Wohnung genießen. Quelle: [https://www.artikelschreiber.com/](https://www.artikelschreiber.com/)


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Was passiert, wenn der Partner einziehen möchte? Erfahren Sie bei objego, was bei beim Einzug des Partners in die Wohnung beachtet werden muss!
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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Kann meine Freundin in meine Wohnung einziehen? - Mieter haben grundsätzlich das Recht, einen Partner in ihrer Mietwohnung aufzunehmen. Dazu wird jedoch die Zustimmung des Vermieters benötigt. Diese darf nur in einigen wenigen, in der Praxis kaum relevanten Fällen verweigert werden.

  • Wie melde ich meine Freundin in meiner Wohnung an? - Wenn Sie vorhaben, zu Ihrem Freund*in zu ziehen, um dauerhaft bei ihm/ihr zu wohnen und eine Lebensgemeinschaft zu bilden, kann er/sie als Hauptmieter oder Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für das Meldeamt ausfüllen. Mieter sollten unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen.

  • Kann meine Freundin einfach bei mir einziehen? - Zusammenfassend gilt: In den meisten Fällen ist es erlaubt, den Partner in die Wohnung ziehen zu lassen, aber die Erlaubnis des Vermieters ist erforderlich. Ohne Erlaubnis riskiert man Haftung für Schäden und mögliche rechtliche Konsequenzen.

  • Ist ein Lebenspartner ein Untermieter? - Nichteheliche(r) Lebensgefährtin / -gefährte in der Wohnung Nach neuerer Rechtsprechung des BGH ist der nicht-eheliche Lebenspartner (nicht gemeint ist der "eingetragene Lebenspartner" nach dem Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften) ein Untermieter und keine sogenannte Näheperson.


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