Studienentgelt und Entgelt für die Masterarbeit Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen können Sie es verlängern. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt unbeschadet der Kosten für die Masterarbeit. Unsere Entgelte unterliegen nicht der Mw St. und können steuerlich absetzbar sein sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.