Obligatorische E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze schon ab 2025 geplant Das BMF geht nun davon aus dass die Umsetzung des EU-Legislativpakets zu lange dauern würde als dass die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungen in Deutschland in dieser Legislaturperiode noch realistisch wäre. Mit Verweis auf den Vorrang der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie möchte man daher im Rahmen eines Ermächtigungsantrags das deutsche Umsatzsteuergesetz (U StG) schon vorher in einem wesentlichen Punkt ändern: Der Diskussionsentwurf sieht nämlich vor dass bereits zum 1. Januar 2025 eine obligatorische elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze eingeführt wird. Insgesamt hält es DER MITTELSTANDSVERBUND jedoch für zielführender statt eines überhasteten nationalen Alleingangs den Fortgang des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit seiner ähnlichen Zielsetzung abzuwarten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.