Bei Verschleißartikeln können auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (auch beim ersten Einsatz) durch den Gebrauch Schäden entstehen (z.B. wenn Dich jemand tackelt und so an Deinen Sachen reißt dass Teile ein/- oder abreißen). Solltest Du bei Deine Accessoires einen Defekt feststellen unterliegt dieser nicht automatisch der gesetzlichen Mängelhaftung. Kleine Schäden solltest Du unbedingt selbst reparieren lassen damit sie sich nicht zu einem Totalschaden entwickeln. Source: https://www.artikelschreiber.com/.