Bei einem unterjährigen Mieterwechsel hat der alte Mieter keinen Anspruch darauf dass Sie die Nebenkostenabrechnung vor Ende des 12-monatigen Abrechnungszeitraumes erstellen. Bei der Vermietung von Gewerbeeinheiten bleiben Ansprüche auf Nachforderungen auch bei einer verspäteten Zustellung bestehen (BGH-Urteil vom 27.01.2010 Aktenzeichen XII ZR 22/07) Mögliche Ausnahmen Das Gesetz sieht nur wenige Ausnahmen vor in denen trotz einer verspäteten Zustellung Zahlungsansprüche weiterhin bestehen bleiben. Auch wenn die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig auf den Postweg gebracht wurde sich jedoch aufgrund äußerer Einflüsse die Zustellung verspätet hat ist Ihr Mieter meist weiterhin dazu verpflichtet offene Forderungen zu begleichen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.