Folgende Informationen kann er verlangen: Stundenanzahl pro Woche Arbeitszeit allgemein Name des zusätzlichen Arbeitgebers Art der Tätigkeit Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob. Denn laut gesetzlicher Vorgabe dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig davon ob sie diese Zeit auf einen oder mehrere Jobs aufteilen. Lehnt ein Mitarbeiter die Leistung temporär anfallender Überstunden ab da er diesen Zeitraum für seinen Nebenjob reserviert hat handelt es sich um eine Einschränkung der hauptberuflichen Tätigkeit. Source: https://www.artikelschreiber.com/.