Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Schließlich soll derjenige Kunde welcher nur versehentlich die Zahlung versäumt hat nicht durch sofortiges gerichtliches Vorgehen verärgert sondern zunächst höflich an die Zahlungspflicht erinnert werden. In vielen Fällen bietet das außergerichtliche Mahnverfahren eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit um zügig an die offene Geldsumme zu kommen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.