Er war halt der Meinung das schon das bloße anfertigen von Bildnissen (im öffentlichen Raum) ohne Einwilligung strafbar nach §§ 22 33 KUG ist und wollte mittels Beschlagnahmedrohung das Löschen eines Fotos erzwingen. Ich glaube der war hauptsächlich sauer weil ihm sein Funkgerät aus der Tasche fiel und in ein paar Teile zersprang als er auf mich zurannte... Zum Vergrößern anklicken.... hier meine ich dich nicht sondern die die sich so verhalten. Zu dem die Rechtssprechung des B VerfG anerkannt hat dass auch das Anfertigen dem Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist und somit nicht einfach so geschehen darf sondern erlaubt sein muss - entweder durch Zustimmung oder durch ein anderes Recht.Für Polizisten heißt das dass Fotos von Einsätzen grundsätzlich zulässig sind Fotos ohne einen Einsatzanlass oder die nur zielgerichtete auf die Person abzielen dem allg. Source: https://www.artikelschreiber.com/.