Selbst wenn laut Mietvertrag die Miete am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingehen muss musst Du Dich nicht daran halten. Eine solche Klausel ist unwirksam weil dadurch der Mieter das Risiko von Verzögerungen bei der Bank tragen müsste (BGH Urteil vom 5. Oktober 2016 Az. Staffelmiete - In manchen Verträgen legt der Vermieter schon beim Vertragsabschluss fest wann und um wie viel die Miete in Zukunft steigt (§ 557a BGB). Source: https://www.artikelschreiber.com/.