Sie bezieht sich auf Mieten für vergleichbaren Wohnraum welche innerhalb der letzten sechs Jahre bei einer Neuvermietung vereinbart oder bei bestehender Vermietung angepasst wurden. B. Balkon Boden & Heizungsart) Beschaffenheit bzw. energetischer Zustand Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt der Mietspiegel der Gemeinde. Liegt in Ihrer Umgebung die ortsübliche Kaltmiete für ein Mietobjekt mit vergleichbarer Ausstattung bei 11 € pro m² dürfen Sie maximal 10 % mehr also 1210 € verlangen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.