In manchen Fällen kann jedoch eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vorteilhaft sein etwa wenn Sie als Vermieter die Wohnung verkaufen möchten oder wenn der Mieter rasch umziehen will und Sie daher um eine Aufhebung des Vertrags bittet. Mit einem Mietaufhebungsvertrag vereinbaren Sie einvernehmlich die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses sodass sich beide Seiten - Mieter und Vermieter - nicht an die Kündigungsfrist halten müssen. Zudem muss es erhebliche Gründe geben die den jetzigen Mieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses hindern und die er nicht bewusst herbeigeführt hat (z.B. Tod eines Familienmitglieds Umzug in ein Altersheim Scheidung oder Arbeitslosigkeit). Source: https://www.artikelschreiber.com/.