Die jeweils ersten Vokale a bzw. o weisen keine so deutlichen Unterschiede auf daß sie zu einer wesentlichen Unterscheidung des Gesamteindrucks der Marken führen. Entsprechendes gilt für den mittleren Teil der Wörter dr und rt der Markenwörter Padrone und Portone.“(BGH Beschluss vom 13.10.2001 Az. Der Bundesgerichtshof bejahte somit eine Verwechslungsgefahr der beiden Weine aufgrund der bestehenden Warenidentität und Zeichenähnlichkeit gemäß § 9 I Nr.2 MarkenG. Source: https://www.artikelschreiber.com/.