Durch die seit 01.01.2023 geltende Jubiläumsverordnung sind die Zuwendungen für Beamt*innen mit 25 40 und 50 Dienstjahren erhöht worden. Diese positive Regelung erfolgte auf Vorschlag des DGB. Das DLZP scheint sich bei der Auszahlung erst an die erhöhten Zahlen bei der Zuwendung gewöhnen zu müssen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.