Aus der Praxiserfahrung kann ich sagen dass mir ausschließlich solche Fälle bekannt sind in denen die Leasinggesellschaften die das (angeblich nicht mehr lieferbare) Fahrzeug noch anbieten deutlich höhere Leasingraten aufrufen als der eigene Leasingvertragspartner. Auch die Frage wann eine Zusage der Leistung der Umweltprämie als Garantieversprechen gewertet werden kann wird bislang noch nicht einheitlich von den Gerichten beantwortet (zumal die meisten Verfahren lauterkeitsrechtlicher Natur sind und nur sehr wenig Erkenntnisse für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vermitteln). Als betroffener Leasingnehmer dem die BAFA Förderung entfällt oder mindert weil sich die Leasingfirma nicht an den Liefertermin hält steht Ihnen insoweit derzeit eigentlich nur eine sinnvolle Alternative offen auf die im Nachgang eingegangen werden soll. Source: https://www.artikelschreiber.com/.