Bei einer Kündigungserklärung handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung das heißt diese wird erst dann wirksam wenn sie dem Vertragspartner zugeht. Sollte sich der Vermieter also darauf berufen dass er nie eine Kündigungserklärung von Ihnen erhalten hat sind Sie grundsätzlich in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Zweitens schafft die Kündigungsbestätigung Rechtsklarheit: Hält der Kündigende sie erst mal in der Hand so kann der Vermieter sich später nicht mehr darauf berufen nie eine Kündigungserklärung erhalten zu haben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.