Die jeweilige gültige Kündigungsfrist eines Mietvertrages ist maßgeblich abhängig von den mietvertraglichen Vereinbarungen zwischen Vermieter:in und Mieter:in beziehungsweise Untermieter:in : Art des Mietvertrages (z.B. Untermietvertrag) Dauer des Mietverhältnisses (unbefristet befristet oder mit Mindestmietdauer) Bestimmte Vorkommnisse (Verzug von Mietzahlungen Anmeldung von Eigenbedarf berufliche Änderungen Schimmelbefall) Grundsätzlich können Mieter:innen bei unbefristeten Mietverträgen ohne Angaben von Gründen mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten das Mietverhältnis kündigen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.