Wann der Handel als gewerbliche Tätigkeit gesehen wird ist rechtlich immer noch strittig: Wenn Sie Kryptowährungen so häufig kaufen und verkaufen dass es den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet kann das Finanzamt annehmen dass Sie gewerbsmäßig handeln. In der Praxis wird es für Privatpersonen in Deutschland aufgrund der hohen Strom- und Hardwarekosten schwierig auf Dauer Gewinne zu erwirtschaften und somit wäre eine nicht gewerbliche Behandlung in vielen Fällen begründbar. Blockpit berücksichtigt automatisch die richtige steuerliche Betrachtung aller Kryptoaktivitäten wie Mining Staking und Lending berechnet steuerfreie Tranchen und wendet das FIFO Verfahren automatisiert an. Source: https://www.artikelschreiber.com/.