In aller Regel verlangen Verbraucher vor der Beauftragung eines Unternehmens mit bestimmten meist handwerklichen Arbeiten von verschiedenen Anbietern einen Kostenvorschlag um die Kosten im Vorhinein abschätzen zu können und den für sie günstigsten Anbieter auswählen zu können. Ist dies der Fall ist er an seine Angaben im Kostenvoranschlag gebunden und darf keine höheren Kosten in Rechnung stellen. Möchte der Unternehmer seinen Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages erstattet bekommen muss dies explizit im Voraus mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.