Bei Hausgeburten und ambulanten Geburten durch eine freiberufliche (Beleg-) Hebamme kommt die gesetzliche Krankenversicherung für die notwendigen Kosten auf. Treten Komplikationen wie beispielsweise Stillprobleme auf zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auf Rezept auch weitere Hausbesuche der Hebamme. Bei Rückbildungskursen die von einer Hebamme einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten angeboten werden übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für bis zu zehn Stunden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.