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Korrekturen von Betriebskostenabrechnungen

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums können auch Heizkostenabrechnungen noch korrigiert werden.


Zusammenfassung:    Änderungen innerhalb von zwölf Monaten möglich Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens für einen Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters ist. Die durch das Mietrechtsreformgesetz eingeführten Abrechnungs- und Einwendungsfristen des § 556 Abs. 3 BGB für Betriebskosten gewährleisten, dass die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietverhältnisses nach überschaubarer Zeit Klarheit über ihre Verpflichtungen aus einem abgeschlossenen Abrechnungszeitraum erlangen. Nach einem Jahr ist Schluss Wurde die Abrechnung erstellt und sind nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate verstrichen, kann man sich als Mieter darauf verlassen, dass seitens des Vermieters keine Nachforderungen mehr gestellt werden dürfen.


**Titel: Die Nebenkostenabrechnung berichtigen: Ein Leitfaden für Mieter und Vermieter** Hauptteil: Die Nebenkostenabrechnung ist eine Sache, die niemand gerne in den Händen hält. Es ist oft eine Quelle der Verwirrung und Frustration für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Aber was passiert, wenn Sie feststellen, dass Ihre Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist? Wie können Sie sie korrigieren? In diesem Artikel werden wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren können. Egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, wir haben alle Informationen, die Sie benötigen. **1. Schritt: Überprüfen Sie die Fristen** Bevor Sie sich auf den Weg zur Korrektur machen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie noch innerhalb der zulässigen Frist sind. Laut § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Der Mieter hat dann drei Jahre Zeit, um eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten zu bemängeln. **2. Schritt: Informieren Sie Ihren Vermieter** Wenn Sie Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden haben, sollten Sie zunächst Ihren Vermieter darüber informieren. Machen Sie darauf aufmerksam, was Ihrer Meinung nach falsch ist, und geben Sie ihm eine angemessene Frist, um die Fehler zu korrigieren. **3. Schritt: Überprüfen Sie die Korrektur** Sobald Ihr Vermieter die Korrekturen vorgenommen hat, sollten Sie die überarbeitete Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen. Achten Sie darauf, dass alle Fehler behoben wurden und dass die Zahlen nun korrekt sind. **4. Schritt: Dokumentieren Sie alles** Es ist ratsam, alle Schritte und Kommunikationen schriftlich festzuhalten. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Inhalt aller Telefonate und Treffen mit Ihrem Vermieter oder anderen relevanten Parteien. Sichern Sie auch alle schriftlichen Mitteilungen, wie E-Mails oder Briefe, als Nachweis für Ihre Reklamation. **5. Schritt: Wenn der Vermieter nicht reagiert** Wenn Ihr Vermieter nicht auf Ihre Anfragen reagiert oder sich weigert, die Fehler zu korrigieren, haben Sie verschiedene Optionen. Sie können sich an eine Mietervereinigung wenden, um Unterstützung zu erhalten, oder einen Rechtsanwalt konsultieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Fazit: Die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren kann ein nervenaufreibender Prozess sein. Aber mit den richtigen Schritten und etwas Geduld können Mieter und Vermieter sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt und fair ist. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen zu handeln und alle Kommunikationen schriftlich festzuhalten. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und eventuelle Fehler behoben werden. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Nebenkostenabrechnung und anderen Rechtsfragen rund um das Mietrecht suchen, besuchen Sie gerne unsere Webseite [www.artikelschreiber.com](https://www.artikelschreiber.com/). Dort finden Sie detaillierte Artikel und hilfreiche Ressourcen. Fußnote: Dieser Artikel wurde von einem professionellen Journalisten und Blogautor verfasst. Die Informationen darin dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für eine individuelle Beratung.


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Videobeschreibung: MIETER: Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch


Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums können auch Heizkostenabrechnungen noch korrigiert werden.
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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Kann man Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren? - Für die Erstellung und Bezahlung der Nebenkostenabrechnung gelten für Vermieter und Mieter klare Fristen. So hat der Vermieter grundsätzlich nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit, eine Abrechnung zu erstellen und sie auch innerhalb dieser Zeit auch noch nachträglich zu korrigieren.

  • Kann der Vermieter eine erstellte Abrechnung korrigieren? - Der Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung vollumfänglich korrigieren, solange die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011, Az.: VIII ZR 296/09).

  • Wie lange hat der Vermieter Zeit eine falsche Nebenkostenabrechnung zu korrigieren? - Wollen Sie sich gegen inhaltliche Fehler wehren, müssen Sie eine Ausschlussfrist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung wahren. Versäumen Sie diese Frist, können Sie gegen eine inhaltlich fehlerhafte Abrechnung nichts mehr unternehmen. Für formelle Fehler gilt diese Frist nicht.

  • Was kann ich tun wenn die Nebenkostenabrechnung nicht stimmt? - Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen. Es können unter anderem eine Verbraucherschutzzentrale, ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht sein.


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