[7] Otto von Bismarck der deutsche Reichskanzler lud die Vertreter der USA des Osmanischen Reiches und der europäischen Mächte Österreich-Ungarn Belgien Dänemark Frankreich Großbritannien Italien Niederlande Portugal Russland Spanien und Schweden-Norwegen (bis 1905 Personalunion) zu einer Konferenz nach Berlin ein. Zudem war die Kongokonferenz eine entscheidende Wegmarke im entstehenden Kolonialrecht da hier erstmals auf höchster Ebene die zahlreichen juristischen kommerziellen und räumlichen Probleme diskutiert wurden die sich aus der bisherigen Kolonialisierungspraxis ergeben hatten. Die Freihandels-Bestimmungen der Kongoakte hatten das Gebiet der europäischen Wirtschaft „geöffnet“ (was häufig mit „Zivilisierung“ gleichgesetzt wurde) wodurch sich dort ausgehend von der Lebensader des Kongo in den nächsten Jahren ein „System unreglementierter Raubwirtschaft“[11] etablieren sollte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.