Mit Beschluss des FAG-Beirates vom 11. Mai 2017 verständigten sich die Mitglieder des Beirates auf eine zweistufige Novellierung des Finanzausgleichssystems in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2020. In einem ersten Schritt wurden für die Jahre 2018 und 2019 Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umgesetzt und Anpassungen aufgrund der gesetzlichen Überprüfungspflichten vorgenommen (siehe Landtagsdrucksache 7/1129 Begründung A.I.). Die Mitglieder des FAG-Beirats sahen es als erforderlich an die Auswirkungen und Effekte einer Novellierung des Finanzausgleichssystems noch mit den Kommunen zu erörtern und hielten eine direkte Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Lenk in einem Novellierungsgesetz zum 1. Januar 2018 für nicht angezeigt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.