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Kommentar Amnesty zu Sexarbeit: Verbot schuetzt Prostituierte nicht

Es gibt Prostitution, zum Teil auch Zwangsprostitution. Amnesty International erkennt diese Realität an – und handelt human und pragmatisch.


Zusammenfassung:    Allein die Wortwahl lässt aufhorchen, handelt es sich doch bei Prostituierten um Menschen, die vor allem aus einem Grund stigmatisiert und diskriminiert werden: Sie bieten sexuelle Handlungen als Dienstleistung an. Aber gut: Das feministische Anliegen, Frauen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen, ist mehr als nur berechtigt – und als Hauptargument für das Verbot der Prostitution werden in der Regel jene in der Tat abscheulichen Fälle von Zwangsprostitution ins Feld geführt. Amnesty war so mutig, sich gegen die Ideologie und in den Dienst der unzähligen und stigmatisierten Menschen zu stellen, die konkret in der Prostitution tätig sind.


Zuhälter, Kollektiv, International – Ein Trend auf dem Vormarsch Es ist ein neuer Trend, der die Straßen vieler Städte erobert: Das Geschäft mit dem Zuhälter-Kollektiv. Einige mögen es als unmoralisch betrachten – andere sehen darin eine lukrative Einnahmequelle. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Geschäftsmodell? Und wie können auch Sie davon profitieren? Das Zuhälter-Kollektiv – Eine Definition Bevor wir in die Details gehen, müssen wir zunächst klären, was ein Zuhälter-Kollektiv überhaupt ist. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss von Prostituierten und Managern (sogenannte "Zuhalter"), die gemeinsam ihr Geschäft betreiben. Die Idee dahinter ist simpel: Durch den Zusammenschluss kann eine größere Kundenzahl erreicht werden. Außerdem können die Kosten für Räumlichkeiten und Werbung geteilt werden. Internationaler Erfolg Das Konzept des Zuhälter-Kollektivs hat bereits international für Aufsehen gesorgt. In Amsterdam gibt es beispielsweise das sogenannte "Red Light District Collective", das sich aus rund 50 Prostituierten zusammensetzt. Auch in Skandinavien und Großbritannien werden ähnliche Modelle erfolgreich umgesetzt. Wie funktioniert das Ganze? In der Regel treffen sich die Mitglieder eines Kollektivs regelmäßig, um sich über Kunden und Trends auszutauschen. Außerdem wird gemeinsam Werbung geschaltet und Räumlichkeiten angemietet. Die Einnahmen werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Eine sorgfältige Buchführung ist hierbei unerlässlich – schließlich müssen auch Steuern gezahlt werden. Ist das legal? Das Geschäft mit der Prostitution ist in vielen Ländern illegal oder zumindest stark reglementiert. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren. In Deutschland zum Beispiel ist die Prostitution legal, allerdings unterliegt sie bestimmten Auflagen (zum Beispiel der Meldepflicht). Auch die Zusammenarbeit von Prostituierten in Form eines Kollektivs ist grundsätzlich erlaubt. Fazit Das Zuhälter-Kollektiv ist eine interessante Möglichkeit für Prostituierte und Manager, gemeinsam erfolgreich zu sein. Allerdings sollte man sich im Vorfeld ausgiebig über die Gesetzeslage informieren und sorgfältig planen. Wer sich traut, der kann durchaus großen Erfolg haben – wie das Beispiel des "Red Light District Collective" zeigt. In diesem Sinne: Viel Glück und gutes Gelingen!


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Es gibt Prostitution, zum Teil auch Zwangsprostitution. Amnesty International erkennt diese Realität an – und handelt human und pragmatisch.
Bildbeschreibung: Es gibt Prostitution, zum Teil auch Zwangsprostitution. Amnesty International erkennt diese Realität an – und handelt human und pragmatisch.


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