Natürlich ist es im Sinne eines guten Betriebsklimas wünschenswert dass Arbeitgeber während der Karnevalstage auch mal ein Auge zudrücken - einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Gibt es keine konkrete Verabredung mit Ihrem Vorgesetzten bleibt eingefleischten Karnevalisten lediglich die Möglichkeit sich Urlaub zu nehmen oder Überstunden auszugleichen. Ob Sie an Karneval im Kostüm zur Arbeit erscheinen dürfen hängt laut Arbeitsrecht also vom Job und Ihren sonstigen Kleidungsvorschriften ab. Source: https://www.artikelschreiber.com/.