Doch es kann Situationen geben in denen sich Menschen ihr Erbe frühzeitig auszahlen lassen wollen z B. bei einem Zerwürfnis in der Familie. Der Erblasser verzichtet durch die vorzeitige Schenkung auf einen signifikanten Teil seines Vermögens der ihm dann nicht mehr zur Verfügung steht. Die Ansprüche bestehen unabhängig vom Willen des Erblassers können also normalerweise nicht per Testament geändert oder ausgesetzt werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.