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Kabel-TV gehoert nicht mehr in den Mietvertrag

Zu den Neuerungen bei der Vermietung im Jahr 2022 gehört der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs bei den Gebühren für Kabel-TV.


Zusammenfassung:    Will der Mieter kein Kabel-TV und stattdessen übers Internet die Tagesschau gucken – dann bleibt der Vermieter in Zukunft auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen. Kabel-TV Umlage im Mietvertrag neu verhandeln Wer als Immobilieneigentümer einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen hat sollte versuchen, diesen rechtzeitig bis zum 1. Juli 2024 zu kündigen. Ausbau der Glasfasernetze notwendig „Wir begrüßen die vorgesehene Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, denn dieses Relikt aus den 80er Jahren gehört zu den größten Hindernissen für einen schnelleren Glasfaserausbau“, heißt es bei der Deutschen Telekom.


Revolution im Kabel-TV: Neues Gesetz ermöglicht flexiblere Verträge

Revolution im Kabel-TV: Neues Gesetz ermöglicht flexiblere Verträge

Das Kabel-TV hat in den letzten Jahren einige Veränderungen durchgemacht, und ein neues Gesetz sorgt nun für noch mehr Flexibilität für Verbraucher.

Änderung der Kabelgebühr/TV Signal

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Kabelgebühren. Ab sofort haben Verbraucher das Recht, ihr TV-Signal individuell zu wählen und somit auch die Kosten für den Kabelanschluss zu reduzieren. Dies ermöglicht es, nur die Sender zu bezahlen, die tatsächlich genutzt werden.

Abwählen des Vertrags

Dank des neuen Gesetzes ist es nun auch einfacher, den Kabelvertrag zu kündigen oder anzupassen. Verbraucher haben mehr Freiheit bei der Auswahl ihrer TV-Optionen und können so Kosten sparen, ohne auf Qualität verzichten zu müssen.

Rückinfo

Um über diese Änderungen informiert zu bleiben, ist es ratsam, regelmäßig Rückinformationen von seinem Anbieter einzuholen. So kann man sicherstellen, dass man stets von den aktuellen Entwicklungen im Kabel-TV profitiert.

Kabel-TV gehört nicht mehr in den Mietvertrag

Eine weitere interessante Entwicklung betrifft die Aufnahme von Kabel-TV in Mietverträgen. Ab 2024 wird es standardmäßig nicht mehr möglich sein, dass Kabel-TV automatisch in den Mietvertrag aufgenommen wird. Mieter haben somit mehr Freiheit bei der Auswahl ihres TV-Angebots.

Das neue Gesetz bringt also viele positive Veränderungen mit sich und ermöglicht es Verbrauchern, ihr Kabel-TV ganz nach ihren Wünschen anzupassen.


Youtube Video


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Zu den Neuerungen bei der Vermietung im Jahr 2022 gehört der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs bei den Gebühren für Kabel-TV.
Bildbeschreibung: Zu den Neuerungen bei der Vermietung im Jahr 2022 gehört der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs bei den Gebühren für Kabel-TV.


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Wann fallen kabelgebühren weg? - Gesetzlich ist das in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Gebühren können aber auch schon vorher wegfallen, da seit Dezember 2021 eine Übergangsfrist gilt.

  • Was ändert sich 2024 bei Kabelfernsehen? - Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2024? Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.

  • Kann man Kabelfernsehen ohne Vertrag? - Grundsätzlich dürfen Verbraucher:innen ohne entsprechenden Vertrag das Kabelfernsehen nicht nutzen. Wird der Anschluss trotzdem genutzt, so können Verbraucher:innen sich schadenersatzpflichtig machen.

  • Wann wird Kabelfernsehen abgeschafft? - Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Betroffen sind mehr als 12 Millionen Haushalte in Deutschland, die künftig selbstbestimmt ihren TV-Empfangsweg wählen können. Jetzt wird schon kräftig Werbung gemacht für den Kabelanschluss, aber auch von den Kabel-Konkurrenten.


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