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Kabelgebuehren Nebenkosten

▶ Erfahren Sie, was sich beim Nebenkostenprivileg ändert & was Vermieter beim Kabelanschluss zukünftig beachten müssen!


Zusammenfassung:    Dagegen zählen Positionen für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung nach § 1 BetrKV zu den nicht umlagefähigen Kosten. Vermieter haben dabei die Möglichkeit, Sammelverträge bei Kabelnetzbetreibern abzuschließen und die Kosten auf die einzelnen Mieter umzulegen. Spätestens zum 1. Juli 2024 müssen Sie eine andere Lösung finden, da eine Umlage der Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung nicht mehr möglich ist.


Revolution in der Kabelgebühr: Sie entscheiden, wohin es geht!

Revolution in der Kabelgebühr: Sie entscheiden, wohin es geht!

Hast du schon von der neuesten Gesetzesänderung in Bezug auf Kabelgebühren gehört? Ab sofort haben Sie die Freiheit zu wählen, zu welchem Anbieter Sie gehen möchten. Ja, Sie haben richtig gehört! Keine verpflichtende Bindung mehr an einen bestimmten Anbieter. Endlich können Sie selbst entscheiden, welches Unternehmen Ihre Kabelgebühren bereitstellt.

Wenn Sie also schon immer unzufrieden mit Ihrem aktuellen Kabelanbieter waren oder einfach nach einer besseren Alternative suchen, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt gekommen, um eine Veränderung vorzunehmen. Informieren Sie uns über Ihre Entscheidung, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können.

Ein weiteres Thema, das im Zusammenhang mit Kabelgebühren oft aufkommt, sind die Nebenkosten. Viele Mieter fragen sich, ob sie als Teil der Grundgebühr für ihren Kabelanschluss zahlen müssen. Mit der neuen Gesetzesänderung können Sie sicher sein, dass Sie nur für die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen.

Egal ob es um die kostenlose Grundversorgung mit Kabelfernsehen geht oder um die Pflicht des Vermieters, einen Kabelanschluss bereitzustellen – diese neuen Regelungen bringen Ihnen als Verbraucher mehr Transparenz und Flexibilität.

Bei Fragen zur Umstellung auf einen neuen Kabelanbieter oder zu den aktuellen Gebühren für Ihren Kabelanschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wechsel und sorgen dafür, dass Sie das bestmögliche Angebot erhalten.


Youtube Video


Videobeschreibung: Zahle nicht drauf! Ab 2024 Kabelgebühren nicht auf Mieter ...


▶ Erfahren Sie, was sich beim Nebenkostenprivileg ändert & was Vermieter beim Kabelanschluss zukünftig beachten müssen!
Bildbeschreibung: ▶ Erfahren Sie, was sich beim Nebenkostenprivileg ändert & was Vermieter beim Kabelanschluss zukünftig beachten müssen!


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Kann man den Kabelanbieter frei wählen? - Während Kabelanbieter gegen die Gesetzesänderung protestieren, eröffnen sich für Mieter ganz neue Möglichkeiten: Sie können (und müssen) ihren Fernsehanschluss in Zukunft selbst wählen.

  • Welcher Kabelanbieter ist für mich zuständig? - Für den Kabelanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig.

  • Kann mir mein Vermieter den Kabelanbieter vorschreiben? - Telefonkosten und Betriebskosten Als Vermieter können Sie daher keinen Anbieter vorschreiben. Das bedeutet auch, dass der Mieter allein dafür verantwortlich ist, die eigentliche Verbindung zum Telefonnetz über einen Netzanbieter herzustellen und die Kosten dafür zu tragen.

  • Was ändert sich 2024 beim Kabelfernsehen? - Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich Betroffene dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.


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