Dagegen zählen Positionen für Instandhaltung Instandsetzung und Verwaltung nach § 1 BetrKV zu den nicht umlagefähigen Kosten. Vermieter haben dabei die Möglichkeit Sammelverträge bei Kabelnetzbetreibern abzuschließen und die Kosten auf die einzelnen Mieter umzulegen. Spätestens zum 1. Juli 2024 müssen Sie eine andere Lösung finden da eine Umlage der Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung nicht mehr möglich ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.