VIELE KÖNNEN NOCH GAR NICHT AKTIVIERT WERDEN Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat in einer seiner aktuellen Analysen junge Erwachsene im Rechtskreis des SGB II besonders in den Blick genommen. Daneben wurde im Gesetzgebungsverfahren angenommen dass jüngere Personen häufig auch aus verhaltensbedingten Gründen arbeitslos und hilfebedürftig bleiben beispielsweise aufgrund von Motivationsmängeln. Ein Leben im Hilfebezug in jungen Jahren könne diese Probleme sogar noch verstärken weshalb die angestrebte Vermittlung auch eine „Gewöhnung an den Bezug von Sozialleistungen“ vermeiden soll. Source: https://www.artikelschreiber.com/.