Wer dagegen verstößt setzt nicht nur die gesundheitliche sowie psychosoziale Entwicklung von Heranwachsenden aufs Spiel sondern muss bei Missachtung der Jugendschutzbestimmungen auch mit einem Bußgeld rechnen. Wird jungen Menschen in Gaststätten Verkaufsstellen oder der Öffentlichkeit der Konsum von Tabakwaren oder elektronischen Zigaretten erlaubt bzw. der Verkauf ermöglicht so liegt der Regelsatz für Gewerbetreibende z. Die hohen Bußgelder sind darin begründet dass E-Shishas das gesundheitliche Wohl und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig schädigen können und zudem den Wechsel auf normale Zigaretten möglicherweise noch fördern. Source: https://www.artikelschreiber.com/.