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Jobcenter - Teilhabechancengesetz (§16i/e SGB II)

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Der SGB II § 16 - Ein kompliziertes Thema leicht erklärt Wenn du noch nie von SGB II § 16 gehört hast, hast du vermutlich Glück gehabt. Es handelt sich hierbei nämlich um ein sehr trockenes und komplexes Thema, das selbst für Experten eine Herausforderung darstellen kann. Aber keine Angst, ich als professioneller Journalist und Betriebswirtschaftler habe mich diesem Thema angenommen und werde es dir in einfachen Worten erklären. SGB II § 16 regelt die Leistungen zur Eingliederung von Arbeitslosen in Arbeit. Das klingt erstmal nicht sonderlich spannend, aber es ist ein wichtiger Bestandteil unserer sozialen Sicherheit. Die Fachlichen Hinweise dazu sind übrigens unter dem Keyword "§ 16 SGB II Fachliche Hinweise" zu finden. Konkret bedeutet das Gesetz, dass Arbeitslose durch verschiedene Maßnahmen unterstützt werden sollen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungstrainings oder Weiterbildungsmaßnahmen. Ziel ist es, dass die Betroffenen schnellstmöglich einen Job finden und somit nicht länger auf staatliche Hilfe angewiesen sind. In der Praxis gestaltet sich die Umsetzung dieses Gesetzes allerdings oft schwierig. Denn nicht jeder Arbeitslose ist gleich und benötigt auch unterschiedliche Unterstützung. Deshalb gibt es verschiedene Absätze im Gesetzestext wie zum Beispiel den § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III oder den § 16a SGB II . Diese regeln jeweils spezielle Aspekte der Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein weiterer Aspekt des § 16 SGB II ist das sogenannte Einstiegsgeld, das im § 16 SGB II Einsteiegsgeld geregelt wird. Dieses soll Personen, die lange Zeit arbeitslos waren oder besondere Schwierigkeiten haben einen Job zu finden, unterstützen. Das Einstiegsgeld kann dazu genutzt werden, um zum Beispiel eine Weiterbildung zu finanzieren oder ein eigenes Business aufzubauen. Neben dem § 16 SGB II gibt es übrigens noch weitere Absätze wie den § 16e SGB II oder den § 16f SGB II. Diese regeln spezielle Fälle wie zum Beispiel die Unterstützung von Selbstständigen oder die Überbrückung von finanziellen Engpässen. Und was hat das alles mit Marketing zu tun? Eine ganze Menge! Denn gerade für Unternehmen ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen in Arbeit befinden und somit auch als potentielle Kunden zur Verfügung stehen. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Staat verschiedene Maßnahmen ergreift um Arbeitslose schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bringen. Und genau hier kommt der § 16 SGB II ins Spiel - er ist ein wichtiger Baustein unserer sozialen Sicherheit und trägt somit auch indirekt zum Erfolg unserer Wirtschaft bei. Fazit: Der SGB II § 16 mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber er spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Durch verschiedene Maßnahmen sollen Arbeitslose schnellstmöglich wieder in Arbeit gebracht werden. Dazu gibt es unterschiedliche Regelungen wie zum Beispiel das Einstiegsgeld oder spezielle Absätze wie den § 16e SGB II. Auch wenn das Thema nicht sonderlich spannend ist, lohnt es sich dennoch, sich damit auseinanderzusetzen. Denn schließlich kann jeder von uns irgendwann einmal in die Situation kommen, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.


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Videobeschreibung: Geld vom Jobcenter: Leistungen zur Eingliederung von ...


Jobcenter - Teilhabechancengesetz (§16i/e SGB II)
Bildbeschreibung: Jobcenter - Teilhabechancengesetz (§16i/e SGB II)


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was ist der Unterschied zwischen 16i und 16e? - Am 01.01.2019 ist das neue Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten. Es beschreibt ein neues Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II (§16i SGB II -Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und erweitert ein bereits bestehendes (§16e SGB II –Teilhabe am Arbeitsmarkt).

  • Was ist 16i SGB II? - § 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Vor- rangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen.

  • Was ist 16e Förderung? - Die zweite Förderung "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§16e SGB II ) richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden dabei Unternehmen, die Personen sozialversicherungspflichtig einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren.

  • Was ist der Paragraph 16e? - § 16 e SGB II – Info für Arbeitgeber und Träger. Bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 2 Jahren können Arbeitgeber einen Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt von 75 % im ersten und 50% im zweiten Jahr der Beschäftigung erhalten.


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