Bürgergeld Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld) können erwerbsfähige hilfebedürftige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Schwangerschaftswoche Menschen mit Behinderungen oder Personen erhalten die Sonderbedarfe aufgrund einer kostenaufwändigen Ernährung bei bestimmten Krankheitsbildern geltend machen. Einmalige Leistungen Über den Regelbedarf hinaus können bei Bedarf folgende Leistungen als Darlehen oder in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt werden: Erstausstattungen für Wohnungen Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung oder Reparaturen von orthopädischen Schuhen von therapeutischen Geräten oder Ausrüstungen oder Übernahme der Kosten bei Mieten von therapeutischen Geräten oder Ausrüstungen Weitere Informationen können im Merkblatt Bürgerfeld der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.