Neben einer Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist der Weiterbestand der dazugehörigen Arbeitsschutzregel notwendig um den betrieblichen Akteuren ein gutes und erprobtes Portfolio an Schutzmaßnahmen an die Hand zu geben. Um den Betrieben konkret aufzuzeigen wie die acht Prozessschritte umgesetzt werden erarbeitet der neue Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit derzeit in einer Projektgruppe eine Rahmenregel zu diesem Thema. (Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen | DGB) Zeitnahes Handeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist notwendig um diese Novellierung endlich zu realisieren. Source: https://www.artikelschreiber.com/.