Entstehen bei einem Fixpreis höhere Kosten so muss der Beauftragte den Kunden sofort darüber informieren und abklären ob dieser die Leistung trotzdem wünscht. Erfolgt diese Information bzw. wünscht die Kundin die betreffende Leistung nicht so besteht keine Pflicht den höheren Betrag für den Kostenvoranschlag zu bezahlen (ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor die der Handwerker nicht vorhersehen konnte vgl. Art. Infos und Bestellung Bei Offerten die «nach Aufwand» «nach Arbeiten in Regie» oder als «ungefähre Preisangabe» berechnet sind können die Kosten höher ausfallen hier gelten Überschreitungen bis um 10% als verhältnismässig und müssen akzeptiert werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.