Darin festgehalten werden die Eckpunkte der Beendigung der Zusammenarbeit: etwa der verbliebene Urlaubsanspruch eine Verschwiegenheitsvereinbarung die Rückgabe von Arbeitsmaterialien oder auch eine Abfindung. Es empfiehlt sich den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben sondern mitzunehmen - und zu Hause noch einmal in aller Ruhe durchzulesen. Im Zweifel sollte man die Arbeitnehmervertretung des jeweiligen Betriebs oder einen Anwalt diese Frage klären lassen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.