Die Kreiswehrersatzämter sind seit jeher mit den sich aus diesem Spannungsfeld ergebenden Problemen konfrontiert. Die Mitwirkung des wehrpflichtigen Arbeitnehmers ist deshalb unabdingbar und sollte zwischen ihm und <strong>der</strong> <strong>Arbeitgeber</strong>in bzw. dem <strong>Arbeitgeber</strong> einvernehmlich geregelt sein Unabhängig davon ist eine verbesserte gegenseitige Information wesentliche Voraussetzung für die bestmögliche Überbrückung <strong>der</strong> wehrdienstbedingten Abwesenheit eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Broschüre soll einen Beitrag in diesem Sinne leisten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.