Dabei zeigte sich dass im Jahr 2020 viele Versicherte zwar schon von dem Flexirentengesetz gehört hatten die genauen Möglichkeiten im Detail aber kaum bekannt waren. Versicherte die die einzelnen Maßnahmen genauer kannten empfanden sie häufig als finanziell wenig attraktiv: Sie kritisierten vor allem die als zu hoch empfundenen Abzüge die anfallen wenn neben einer vorgezogenen Altersrente Einkünfte oberhalb der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro erwirtschaftet werden. Neben der mangelnden finanziellen Attraktivität wurde zudem die komplexe Informationssituation zu verschiedenen Möglichkeiten des Renteneintritts als Hürde bei der Inanspruchnahme der Flexirente benannt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.