Der Antrag auf Einsicht muss in jedem Fall schriftlich oder zumindest telefonisch bei dem zuständigen Bauamt bzw. Bauaufsichtsamt getätigt werden welches die Akte angelegt hat. Denn oftmals übergibt der Eigentümer die Vermarktung der Immobilie in die Hände eines Maklers welcher dann für die Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen ebenfalls die Bauakte einsehen muss. Makler haben zu diesem Zweck in der Regel auch schon das entsprechende Formular zur Erteilung einer Vollmacht parat welches der Eigentümer nur noch ausfüllen muss. Source: https://www.artikelschreiber.com/.