Seit dem 01.01.2022 ist den Mietern eine monatliche Information über den Verbrauch zur Verfügung zu stellen wenn bereits fernablesbare Technik vorhanden ist. Gemäß § 5 Absatz 2 der HeizkostenV müssen seit dem 01.12.2022 neu eingebaute fernablesbare Geräte zudem sicher an ein Smart Meter Gateway (SMGW) angebunden werden können. Eine Pflicht zur Anbindung besteht allerdings nicht lediglich die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Source: https://www.artikelschreiber.com/.