Informationspflicht und Einsehbarkeit Auskunftspflicht gegenüber allen Wohnungseigentümern zur Auskunft zu den Verwaltungsvertragsinhalten Einsehbares Konto für jeden Eigentümer über Ein- und Auszahlungen Jährliche Vorausschau über anfallende Sanierungsmaßnahmen Transparente Angabe über die Kostenkalkulation und die benötigten Rücklagen Die Betriebskostenabrechnung ist spätestens 6 Monate nach Ablauf des letzten Kalendermonats schriftlich an die Eigentümer zu übermitteln Eigentümerversammlungen Mindestens alle zwei Jahre Einberufung einer Eigentümerversammlung Information über Hauszustand Kostenänderungen und zukünftige Investitionen Diskussionsplattform für Beschwerden und Probleme wobei die Hausverwaltung als Problemlöser fungiert Hausverwaltung: Aufgaben und Pflichten bei Mietwohnungen Für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. B. Waschküche und Garten Lage der Immobilie da in Städten und Ballungsräumen um Wien Salzburg und Innsbruck die Preise meist deutlich höher sind Grundsätzlich gibt es keine fixen Sätze oder gesetzlichen Vorgaben für das Honorar einer Hausverwaltung. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.