Halloich hoffe meine Frage passt hierhermuss aber kurz ausholenAlso A dessen Mutter ist verstorben (gemeinsame Mietwohnung 5 Zimmer) hat nihcts hinterlassen ausser einige Möbel die A in kleinere Wohnung mitnimmt.A bezieht momentan Hartz IV und hat Antrag gestellt auf Übernahme der Beerdigungskosten.Nun muss auch die Schwester von A und deren Kinder Unterlagen einreichen einer davon ein Türke mit Döner Bude verdient am meisten Schwester hat nur Teilzeitverdienst als Kindergartenleiterin mit guten Draht zum Amt So Schwester von A ruft an und schreit am Telefon herumweil wohl Ihre Kinder oder ein teil davon die Beerdigungskosten werden zahlen müssen die Kinder waren nicht einmal auf der Beerdigung Ihrer Oma.Sie verlangt von A einiges an Möbel A soll bei Auszug die Kaution Ihr geben und einiges mehr. Hausverbot per Einschreiben erteilen nach StGB § 123?Wie formulieren?Was wenn die Schwester dennoch auftaucht? Polizei holen?Wenn ja Polizei holen wie am Telefon begründen das die Polizei kommen soll wegen Bedrohung o.ä?Was soll A am besten rechtlich tun was A auch ohne weiteres rechtlich durchsetzen kann?Denn weder die gemeinsamen bessesenen Möbel als auch gemeinsam eingebrachte Kaution von A und seine Mutter gehen ja die Schwester wohl nix an.Was tun?viele grüßeadvocatodiaboli Source: https://www.artikelschreiber.com/.