Unter dem Punkt Bestandserhöhung oder -verminderung erfassen Sie die Differenz der fertigen und unfertigen Erzeugnisse zu Beginn und zum Ende der Beobachtungsperiode – in der Regel des Geschäftsjahres. Dabei beachten Sie sowohl Mengenänderungen als auch Veränderungen des Werts wie sie zum Beispiel durch Qualitätsabschläge oder andere Wertminderungen entstehen. Nach Abzug der betrieblichen Steuern (verteilt auf zwei Posten) haben Sie Ihren Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag errechnet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.