Also: muss das Jobcenter im Extremfall respektieren dass eine Frau aus Kinderwunsch anonymen Sex betreibt um den Vater ihres Nachwuchses gar nicht benennen zu können und dadurch im Falle von Sozialhilfebezug keinen anderen Unterhaltspflichtigen als sich selber und die Jobcenter/Sozialämter zu haben? Diese konflikte spielen sich für gewöhnlich im Alltag und zwischenmenschlichen Kontexten ab - Mir wäre aber neu dass der Staat vertreten durch seine Organe derart offen das Existenzrecht eines Kinds und den konsensualen Sex von der Finanzierbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit abhängig machen darf und Menschen sich dafür bei Entzug existenzieller Leistungen als Druckmittel rechtfertigen lässt. Fiktive Geschehnisse aus dem Buch Hartz 4 You - Liebe Macht Frei in welchem es u.a. um solche Fragen geht wurden dabei sogar von der Realität übertroffen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.