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Gibt es Dienstanweisungen dafuer, dass Alleinerziehende oder Schwangere unter Androhung von Leistungsentzug gefragt werden "Warum beim (zweiten) Kind nicht verhuetet wurde"?

Gibt es Dienstanweisungen dafuer, dass Alleinerziehende oder Schwangere unter Androhung von Leistungsentzug gefragt werden "Warum beim (zweiten) Kind nicht verhuetet wurde"?


Zusammenfassung:    Also: muss das Jobcenter im Extremfall respektieren, dass eine Frau aus Kinderwunsch anonymen Sex betreibt, um den Vater ihres Nachwuchses gar nicht benennen zu können und dadurch im Falle von Sozialhilfebezug keinen anderen Unterhaltspflichtigen als sich selber und die Jobcenter/Sozialämter zu haben? Diese konflikte spielen sich für gewöhnlich im Alltag und zwischenmenschlichen Kontexten ab - Mir wäre aber neu, dass der Staat vertreten durch seine Organe derart offen das Existenzrecht eines Kinds und den konsensualen Sex von der "Finanzierbarkeit" bzw. "Wirtschaftlichkeit" abhängig machen darf und Menschen sich dafür bei Entzug existenzieller Leistungen als Druckmittel rechtfertigen lässt. Fiktive Geschehnisse aus dem Buch "Hartz 4 You - Liebe Macht Frei", in welchem es u.a. um solche Fragen geht, wurden dabei sogar von der Realität übertroffen.


Titel: "Dienstanweisung Leistungsgewährung SGB II – Alles, was du über deine Rechte und Pflichten wissen musst" Einleitung: Willkommen zu einem Thema, das vielleicht nicht sofort Begeisterungsstürme auslöst: die Dienstanweisung Leistungsgewährung SGB II. Aber keine Sorge, ich werde mein Bestes geben, um dir diesen oft trockenen Stoff auf eine unterhaltsame und informative Art näherzubringen. Als Betriebswirtschafts- und Marketingexperte habe ich mich in die Tiefen des Sozialgesetzbuches begeben, um dir das Wichtigste über § 7, § 37, § 21 Abs. 6 und mehr zu erklären. Also schnall dich an und lass uns loslegen! § 7 SGB II - Fachliche Hinweise einmal anders verpackt: Wenn es um das liebe Geld geht, ist es wichtig zu verstehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu haben. Hier kommt der berühmte Paragraph 7 ins Spiel – er gibt Auskunft darüber, wer als hilfebedürftig gilt und wer nicht. Das klingt erstmal nicht besonders spannend, aber warte ab! § 37 SGB II - Fachliche Hinweise: Die Geheimnisse der Anrechnung von Einkommen: Jetzt wird's knifflig! Der Paragraph 37 des SGB II beschäftigt sich mit der Anrechnung von Einkommen bei der Berechnung deiner Leistungen. Klingt kompliziert? Keine Panik! Ich werde dir hier einige Tipps geben, wie du das Beste aus dieser Regelung herausholen kannst und dabei nicht den Überblick verlierst. § 21 Abs. 6 SGB II Beispiele: So punktest du mit deinem Arbeitnehmerstatus: Du bist in einem Arbeitsverhältnis und fragst dich, wie sich das auf deine Leistungen nach dem SGB II auswirkt? Dann ist § 21 Abs. 6 dein neuer bester Freund! Ich werde dir hier praktische Beispiele geben, wie du als Arbeitnehmer von bestimmten Vergünstigungen profitieren kannst – ohne dass es bei der Berechnung deiner Leistungen zu bösen Überraschungen kommt. Mehrbedarfe SGB II Tabelle: Wie viel steht dir wirklich zu? Hast du schon einmal von Mehrbedarfen gehört? Das sind zusätzliche Leistungen, die dir unter bestimmten Umständen zustehen können. In einer übersichtlichen Tabelle werde ich dir zeigen, welche Mehrbedarfe es gibt und wann du Anspruch darauf hast. Denn hey, wer möchte schon Geld verschenken? Leistungsausschluss § 7 SGB II - Wenn die Hilfebedürftigkeit fehlt: Es kann vorkommen, dass trotz einiger finanzieller Engpässe kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht. Dieser Paragraph erklärt genau, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um als "hilfebedürftig" zu gelten. Ich werde dir einige Beispiele nennen, die verdeutlichen, wann ein Leistungsausschluss eintreten kann und was du tun kannst, um dies zu vermeiden. Antragserfordernis SGB II: Der entscheidende Schritt zur Unterstützung: Ein Antrag stellt oft die Hürde dar, die es zu überwinden gilt, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Aber keine Sorge, ich werde dir Schritt für Schritt erklären, wie du einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II richtig ausfüllst und einreichst. Damit stehst du deinen Rechten nichts mehr im Weg! Fazit: Die Dienstanweisung Leistungsgewährung SGB II enthält viele wichtige Informationen über deine Rechte und Pflichten im Sozialsystem. Indem du dich mit den verschiedenen Paragraphen auseinandersetzt und weißt, was dir zusteht, kannst du das Beste aus deiner Situation machen. Folge meinen SEO-optimierten Tipps und teile diesen Artikel mit anderen jungen Erwachsenen, die ebenfalls von diesem Wissen profitieren könnten. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass mehr Menschen ihre Ansprüche kennen und nutzen – denn Wissen ist Macht!


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Gibt es Dienstanweisungen dafuer, dass Alleinerziehende oder Schwangere unter Androhung von Leistungsentzug gefragt werden
Bildbeschreibung: Gibt es Dienstanweisungen dafuer, dass Alleinerziehende oder Schwangere unter Androhung von Leistungsentzug gefragt werden "Warum beim (zweiten) Kind nicht verhuetet wurde"?


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Welche Leistungen fallen unter SGB II? - Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit: • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

  • Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II? - Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und sich in Deutschland aufhalten. Jemand ist erwerbsfähig, wenn er:sie täglich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

  • Welche mehrbedarfe gibt es im SGB II? - (1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. (2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

  • Ist AGH eine Maßnahme? - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie begründen kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.


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