Der Betriebsausgabenabzug ist nur dann möglich wenn die Geschenkaufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. B. Taschenkalender Kugelschreiber und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht dass die Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 E StG bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich (R 4.11 Abs. 2 E StR). Praxis-Tipp: Geschenk fotografieren Um spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden empfiehlt es sich ein Foto vom Geschenk zu machen und dieses zusammen mit der Rechnung in den Geschäftsunterlagen aufzubewahren denn die Nachweispflicht liegt beim Schenker. Source: https://www.artikelschreiber.com/.