Auch E-Mails und Textdokumente als PDF-Dateien können als Geschäftsbriefe gelten und sollten daher die vorgeschriebenen Pflichtangaben beinhalten. Wichtig dabei ist dass der Absender zwar immer ein Unternehmen sein muss der Empfänger jedoch auch eine Privatperson sein kann. Ausnahme: Wenn eine Privatperson an eine Behörde oder ein Unternehmen schreibt handelt es sich dabei um einen privaten Geschäftsbrief. Source: https://www.artikelschreiber.com/.