Vor kurzem wurden (mit Decreto legislativo Nr. 168/2003) an zwölf Gerichten und Berufungsgerichten (Bari Bologna Catania Florenz Genua Mailand Neapel Palermo Rom Turin Triest und Venedig) Kammern für Urheberrecht und für den gewerblichen Rechtsschutz eingerichtet. Unabhängig vom Streitwert sind Friedensgerichte in folgenden Sachfragen zuständig: Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände für Baum- und Heckenpflanzungen Inanspruchnahme kollektiver Einrichtungen bei Miteigentum an Gebäuden Unzumutbare Rauch- Wärme- und Lärmimmissionen. Friedensrichter sind auch für Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide zuständig wobei jedoch Geldbußen in Höhe von über 15 49371 € ebenso wie bestimmte erhebliche Ordnungswidrigkeiten (Gesetz Nr. 689/1981) vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.