Dieser Paragraph stellt klar dass Fußgänger nur in besonderen Ausnahmen auf der Fahrbahn gehen dürfen ansonsten ist in jedem Fall der Gehweg zu nutzen. Hat der Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen und beispielsweise den Vorrang am Zebrastreifen missachtet kann der Fußgänger u. U. Schmerzensgeld für ihm entstandene Schäden verlangen. Die Schuldfrage beim Fußgängerunfall Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger und eine Person wird angefahren so stellt sich schnell die Frage wer eigentlich Schuld hatte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.